Heirat im Ausland, Bürgerrechtsgesuch, Kindesanmeldung, internationale Erbschaft: Schweizer Zivilstandsurkunden müssen apostilliert oder überbeglaubigt sein, um ausserhalb anerkannt zu werden. Wir beschaffen die aktuelle Urkunde, legalisieren und übersetzen sie bei Bedarf.
Offerte einholenDie apostillierte Zivilstandsurkunde ist der Grundstein internationaler Familiendossiers.
Der Zivilstand ändert sich — Ehen, Scheidungen, Anerkennungen, Namensänderungen. Deshalb lehnen ausländische Behörden alte Urkunden fast immer ab und verlangen einen frisch ausgestellten Auszug (meist unter 6, teils 3 Monaten). Die Beschaffung läuft über das Zivilstandsamt des Heimat- oder Ereignisorts — jeder Kanton mit eigener Praxis. Unser Alltag: Wir wissen, wen was in welcher Form zu fragen ist (Standardauszug, Personenstandsausweis, internationale CIEC-Formel wo akzeptiert), und legalisieren nahtlos weiter.
Für Heiraten im Ausland: Planen Sie die klassische Doppelanforderung ein — apostillierte Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis, beide aktuell und oft beglaubigt übersetzt. Eine einzige Bestellung deckt alles.
Dokumenttyp, Exemplare, Zielland — der Preis erscheint sofort, Postversand inbegriffen.
Beglaubigung bestellen