Aus der Ferne verkaufen, eine Erbschaft regeln, jemanden bevollmächtigen: Die Vollmacht wirkt nur mit amtlich beglaubigter Unterschrift. Wir organisieren die notarielle Beglaubigung und — geht die Vollmacht ins Ausland — Apostille oder den kompletten Konsularweg.
Offerte einholenSobald ein Dritter — Notar, Bank, Gericht, Behörde — die Echtheit Ihrer Unterschrift prüfen können muss.
Der Notar bestätigt, dass die Unterschrift von der ausgewiesenen Person stammt — nicht den Inhalt der Vollmacht. Deshalb muss der Text vorher stehen, idealerweise vom Empfänger geliefert. Fürs Ausland folgen je nach Land Apostille oder Überbeglaubigung, sehr oft plus beglaubigte Übersetzung — wir montieren alles in der richtigen Reihenfolge.
Ein Rat aus Erfahrung: Lassen Sie den Text vor der Beglaubigung vom endgültigen Empfänger absegnen. Eine abgelehnte Vollmacht muss komplett neu unterschrieben und beglaubigt werden — eine Bestätigungs-Mail vorab erspart den zweiten Durchgang.
Dokumenttyp, Exemplare, Zielland — der Preis erscheint sofort, Postversand inbegriffen.
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