Arbeitsvisum, Aufenthaltsbewilligung, Einbürgerung, Arbeit mit Kindern: Ausländische Behörden verlangen einen aktuellen Schweizer Strafregisterauszug — apostilliert, oft übersetzt. Wir beschaffen den Auszug, legalisieren ihn nach Zielland und liefern das fertige Dossier.
Offerte einholenDer beglaubigte Auszug ist eine der meistverlangten Positionen internationaler Dossiers.
Fast alle ausländischen Behörden verlangen einen «aktuellen» Auszug — unter 3, manchmal 6 Monaten. Die Frist läuft ab Ausstellung des Auszugs, nicht der Apostille: Ein zu früh beschaffter Auszug kann verfallen, während sich der Rest des Dossiers aufbaut. Wir takten die Beschaffung auf Ihren realen Einreichetermin.
Beachten Sie den Unterschied zwischen Privatauszug (Standard) und Sonderprivatauszug (Tätigkeiten mit Minderjährigen oder Schutzbedürftigen): Beide lassen sich apostillieren, sind aber nicht austauschbar — die Empfängerbehörde nennt stets den verlangten Typ. Im Zweifel klären wir es für Sie.
Dokumenttyp, Exemplare, Zielland — der Preis erscheint sofort, Postversand inbegriffen.
Beglaubigung bestellen