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🏛️ Überbeglaubigung · kompletter Konsularweg

Überbeglaubigung durch die Botschaft

Ihr Dokument geht in ein Land ohne Haager Beitritt? Dann genügt die Apostille nicht: Es braucht die Überbeglaubigung — ein mehrstufiger Weg über die Kanzleien und die Botschaft des Ziellandes in Bern oder Genf. ABC kennt jedes Konsulat und führt den gesamten Parcours.

Offerte einholen
Sofortige Online-Offerte — eine PDF-Kopie genügt meist.
Der Konsularweg
1️⃣
Notar
Beglaubigte Kopie oder Unterschriftsbeglaubigung.
2️⃣
Staatskanzlei
Kantonale, dann eidgenössische Beglaubigung falls verlangt.
3️⃣
Botschaft / Konsulat
Abschliessende Legalisation durch die Vertretung des Ziellandes.
✉️
Lieferung
Rückversand per Einschreiben — Schweiz oder direkt ins Ausland.

Typische Zielländer

Die häufigsten Destinationen unserer Kundschaft — massgebend sind die geltenden Abkommen.

🇦🇪
Vereinigte Arabische Emirate
Arbeitsverträge, Diplome und Firmendokumente für Dubai und Abu Dhabi.
🇽🇰
Kosovo
Zivilstand, Heiraten und Familienvollmachten — kein Haager Mitglied.
🇶🇦
Katar & Golf
Bescheinigungen, Diplome und Zertifikate für Arbeit und Aufenthalt.
🇪🇬
Ägypten
Zivilstandsurkunden und Vollmachten für Erbschaften und Heiraten.
🇹🇭
Thailand & Asien
Persönliche und geschäftliche Dokumente nach lokalen Vorgaben.
🌍
Weitere Länder
Wir prüfen kostenlos den exakt verlangten Weg Ihres Landes.

So läuft es ab

1
Online bestellen
Dokument, Land und Verwendungszweck: Wir bestätigen Weg und Offerte.
2
Notarielle Vorbereitung
Beglaubigte Kopie oder Unterschriftsbeglaubigung nach Konsulatsvorgabe.
3
Kanzlei(en)
Kantonale Staatskanzlei, dann Bundeskanzlei wo die Botschaft es verlangt.
4
Botschaft & Rückweg
Einreichung beim zuständigen Konsulat, Dossierverfolgung, Rückversand per Einschreiben.

Warum die Überbeglaubigung so heikel ist

Jede Botschaft hat eigene Regeln: enge Schalterzeiten, spezifische Formulare, vorgängige Übersetzungspflicht, variable Konsulargebühren, teils obligatorischer Umweg über die Bundeskanzlei in Bern. Ein Fehler in der Reihenfolge — und das Dossier geht zurück auf Feld eins, Wochen verloren.

Genau das ist unser Beruf: Wir bearbeiten diese Wege wöchentlich und kennen die reale Praxis jeder Vertretung in Bern und Genf. Sie geben Ihr Dokument einmal ab; wir orchestrieren Notar, Kanzleien und Konsulat bis zum letzten Stempel — bei Bedarf mit beglaubigter Übersetzung an der richtigen Stelle.

Eine präzise Offerte in zwei Minuten

Dokumenttyp, Exemplare, Zielland — der Preis erscheint sofort, Postversand inbegriffen.

Beglaubigung bestellen
Weitere Leistungen
🏅 Apostille📄 Beglaubigte Kopie✍️ Vollmacht⚖️ Strafregister👪 Zivilstand🌐 Übersetzung⚖ Alle Leistungen🌍 Zielländer

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Überbeglaubigung?
In der Regel 7–14 Arbeitstage mehr als eine Apostille, je nach Botschaft. Wir nennen ab Offerte eine realistische Frist.
Wie hoch sind die Konsulargebühren?
Jede Botschaft legt eigene Gebühren fest, teils nach Dokumentart. Unsere Offerte weist sie aus — keine Überraschungen.
Braucht mein Land die Überbeglaubigung?
Wenn es nicht Haager Vertragsstaat ist, ja. Im Zweifel: Land und Verwendungszweck per WhatsApp — wir bestätigen kostenlos den exakten Weg.
Versenden Sie direkt ins Ausland?
Ja: an Ihre Adresse, Ihren Anwalt vor Ort oder direkt an die Empfängerbehörde, per Einschreiben oder Express.