Die Apostille ist der Schlüssel, der Ihr Schweizer Dokument in über 120 Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens anerkennen lässt. ABC übernimmt alles: notarielle Vorbereitung falls nötig, Einreichung bei der zuständigen Kanzlei und Rückversand per Post — ohne dass Sie sich bewegen müssen.
Offerte einholenSobald eine ausländische Behörde eines Vertragsstaats ein «apostilliertes» Schweizer Dokument verlangt.
Die Apostille ist die vereinfachte Form der internationalen Legalisation, geschaffen durch das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961. Ein einziger Stempel der Staatskanzlei genügt für alle Vertragsstaaten — ohne Botschaftsgang. Ist das Zielland nicht Vertragsstaat (VAE, Katar, Kosovo, Thailand …), braucht es stattdessen die Überbeglaubigung mit Botschaftsgang, die wir ebenfalls organisieren.
Oft übersehen: Die Apostille beglaubigt die Unterschrift der Schweizer Behörde, nicht den Inhalt. Viele ausländische Verwaltungen verlangen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in ihrer Sprache — beide Leistungen gibt es bei uns in einer Bestellung.
Dokumenttyp, Exemplare, Zielland — der Preis erscheint sofort, Postversand inbegriffen.
Beglaubigung bestellen