Eine Reisevollmacht für Ihr Kind, eine amtliche Erklärung, ein Vertrag mit Beweiskraft: Verlangt ein Dokument eine «beglaubigte Unterschrift», bestätigt der Notar amtlich, dass sie von Ihnen stammt. Schnell — mit Apostille, falls es ins Ausland geht.
Offerte einholenImmer wenn die Echtheit der Unterschrift — nicht der Inhalt — ausser Zweifel stehen muss.
Die Unterschriftsbeglaubigung bestätigt Ihre Unterschrift — nicht mehr. Sie ist zu unterscheiden von der beglaubigten Kopie (Kopie = Original) und der öffentlichen Beurkundung (der Notar beurkundet den Inhalt selbst, etwa beim Grundstückkauf).
Die gute Nachricht: Für die allermeisten Alltagsgeschäfte — Vollmachten, Erklärungen, Ermächtigungen — genügt die Unterschriftsbeglaubigung, die schnellste und günstigste notarielle Leistung. Fürs Ausland gilt der übliche Reflex: Apostille oder Überbeglaubigung je nach Land — unser Formular führt Sie automatisch.
Dokumenttyp, Exemplare, Zielland — der Preis erscheint sofort, Postversand inbegriffen.
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