Spanien ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens: Ihre Schweizer Dokumente werden dort auf einfache Apostille anerkannt — ohne Botschaftsgang. Wir beschaffen das Dokument bei Bedarf, lassen es von der Staatskanzlei apostillieren und übersetzen es — abgabefertig geliefert.
Offerte einholenDie Unterlagen, die unsere Kunden für dieses Land am häufigsten beglaubigen lassen.
Hauskauf, NIE, Heirat, Erbschaft: Spanische Behörden verlangen apostillierte und übersetzte Schweizer Dokumente. Der «Poder notarial» (Vollmacht) ist unser häufigstes Spanien-Dokument — Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und beglaubigte spanische Übersetzung in einer Bestellung.
Achtung Gültigkeit: Spanische Zivilregister betrachten Urkunden oft nach 3–6 Monaten als verfallen. Wir takten die Beschaffung auf Ihren Einreichungstermin.
Dokument, Anzahl und Bestimmungsland angeben — Preis und Frist erscheinen sofort, Schweizer Postversand inbegriffen.
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