Ägypten ist dem Haager Übereinkommen nicht beigetreten: Die Apostille genügt nicht. Ihre Schweizer Dokumente durchlaufen den vollständigen Weg — Notar, kantonale Staatskanzlei, Bundeskanzlei, dann Botschaft —, den wir von A bis Z führen, Übersetzung inbegriffen.
Offerte einholenDie Unterlagen, die unsere Kunden für dieses Land am häufigsten beglaubigen lassen.
Ägypten ist nicht Haager Vertragsstaat: Schweizer Dokumente laufen über die Staatskanzlei und dann das ägyptische Konsulat — der übliche Weg für Erbschaften, Heiraten und Familienvollmachten.
Vollmachten für Ägypten verlangen besondere Präzision im arabischen Text: Wir koordinieren beglaubigte Übersetzung und Legalisationen in der vom Konsulat akzeptierten Reihenfolge.
Dokument, Anzahl und Bestimmungsland angeben — Preis und Frist erscheinen sofort, Schweizer Postversand inbegriffen.
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