Brasilien ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens: Ihre Schweizer Dokumente werden dort auf einfache Apostille anerkannt — ohne Botschaftsgang. Wir beschaffen das Dokument bei Bedarf, lassen es von der Staatskanzlei apostillieren und übersetzen es — abgabefertig geliefert.
Offerte einholenDie Unterlagen, die unsere Kunden für dieses Land am häufigsten beglaubigen lassen.
Heiraten, Kindesanerkennungen, Immobilien: Brasilien akzeptiert die Apostille; für den lokalen Gebrauch verlangen die Cartórios Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer (tradutor juramentado). Die Schweizer Apostille auf dem Ausgangsdokument bleibt die unerlässliche erste Stufe.
Wir beschaffen die aktuelle Urkunde, apostillieren sie und beraten Sie zur Verzahnung mit der brasilianischen Übersetzung.
Dokument, Anzahl und Bestimmungsland angeben — Preis und Frist erscheinen sofort, Schweizer Postversand inbegriffen.
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