Bosnien und Herzegowina ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens: Ihre Schweizer Dokumente werden dort auf einfache Apostille anerkannt — ohne Botschaftsgang. Wir beschaffen das Dokument bei Bedarf, lassen es von der Staatskanzlei apostillieren und übersetzen es — abgabefertig geliefert.
Offerte einholenDie Unterlagen, die unsere Kunden für dieses Land am häufigsten beglaubigen lassen.
Als Haager Mitglied anerkennt Bosnien und Herzegowina die Schweizer Apostille für Zivilstand, Erbschaften und Vollmachten. Lokale Behörden verlangen Übersetzungen durch gerichtlich zugelassene Übersetzer.
Wir liefern das apostillierte Schweizer Dokument bereit für die lokale Übersetzung — oder mit hiesiger beglaubigter Übersetzung, wo akzeptiert.
Dokument, Anzahl und Bestimmungsland angeben — Preis und Frist erscheinen sofort, Schweizer Postversand inbegriffen.
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